Ein erfolgreicher Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Aspekte im Blick haben, bei denen der Notar unterstützen kann.
Zum Beispiel durch Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform, von der vieles abhängt, wie etwa die Frage einer persönlichen Haftung, die Organisation des Unternehmens oder die Besteuerung und die Bilanzierung. Der Notar entwirft einen bedürfnisorientierten Gesellschaftsvertrag und übernimmt die Anmeldung zum Handelsregister.
Wir beraten unsere Mandanten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen und berücksichtigen auch familien- und erbrechtliche Folgewirkungen.
Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen bei den laufenden rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Das gilt insbesondere für Anteilsübertragungen, Satzungsänderungen und Veränderungen in der Geschäftsführung.
Eine enge und kooperative Zusammenarbeit mit anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Klienten ist für uns selbstverständlich.
Bei bereits bestehenden Gesellschaften geht es häufig darum, die Rechtsform an sich verändernde Verhältnisse anzupassen – eine Aufgabe, für die es gleichermaßen Kompetenz, Erfahrung und Fingerspitzengefühl braucht. Das Gesetz eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, von einer Unternehmensform in die andere zu wechseln.
Neben der Änderung der Rechtsform kann der Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft oder die Abspaltung eines Betriebsteils geboten sein.
Unternehmerische Entscheidungen von besonderer Tragweite betreffen den Erwerb oder die Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Nachfolgeplanung.
Ein verantwortungsvolles Risikomanagement erfordert eine vorausschauende Vertragsgestaltung und sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Umstände. Wir verfügen über besondere Kompetenz im Bereich komplexer Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions).
Wir sind versiert im Umgang mit Verträgen, die anglo-amerikanischen Gestaltungsprinzipien folgen. Wir unterstützen bei der Lösung schwieriger Fragen, die an Schnittstellen zwischen ausländischem Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie deutschem Register- und Behördenverfahren auftreten können.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.